Approbationsurkunden

Kammer Hessen will sicherere Dokumente

Nach dem Auffliegen der falschen Ärztin in Fritzlar appelliert Kammer an die Approbationsbehörde.

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Frankfurt/Main. Die Landesärztekammer in Hessen hat sich für eine erhöhte Fälschungssicherheit von Approbationsurkunden ausgesprochen. „Jeder falsche Arzt ist eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Patienten“, erklärt Kammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski. Daher müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Dokumente wie die ärztliche Approbationsurkunde weitgehend fälschungssicher seien.

Anlass ist der Fall der mutmaßlich falschen Ärztin aus Nordhessen, die während ihrer Tätigkeit in einer Klinik in Fritzlar vier Todesfälle zu verantworten haben soll. Die Frau hat Selbstanzeige wegen Anstellungsbetrugs gestellt. Sie soll sich mit gefälschter Arzt-Zulassung beworben und dabei auch die Landesärztekammer Hessen getäuscht haben.

Approbations- und Facharzturkunden würden der Kammer bei Anmeldung eines neuen Kammermitglieds vorgelegt, so Pinkowski. Dabei fielen in der Regel gefälschte Urkunden auf. Die Zeugnisse würden jedoch mit Hilfe digitaler Anwendungen immer häufiger so gut gefälscht, dass sie – wie im Fall der falschen Ärztin in Fritzlar – von Originalen nicht oder so gut wie nicht unterscheidbar seien.

Für die Gewährleistung der Fälschungssicherheit seien allerdings nicht die Landesärztekammern zuständig, sagte Pinkowski. Sondern die Approbationsbehörden der Länder: „Die Approbationsurkunde ist kein Dokument der Ärztekammer, sondern wird von der Approbationsbehörde ausgestellt“, so der Präsident. In Hessen ist dies das Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), das Anfang Dezember von Dillenburg nach Frankfurt umzieht.

Sein Haus sieht Pinkowski indes gut bestellt: „Die von der Landesärztekammer Hessen ausgestellten, mit einem 2d-Barcode versehenen Facharzturkunden weisen eine hohe Fälschungssicherheit auf und können damit als Beispiel für andere Dokumente dienen.“ (bar)

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