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Hessen

Kammer lockert Fernbehandlungsverbot und senkt Mitgliedsbeiträge

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BAD NAUHEIM. Auch hessische Ärzte profitieren künftig von der Lockerung des Fernbehandlungsverbots, die der 121. Deutsche Ärztetag im Mai in Erfurt beschlossen hat. Die hessischen Kammerdelegierten stimmten am Samstag in Bad Nauheim mit großer Mehrheit für eine entsprechende Übernahme der Neuregelung in die hessische Berufsordnung (Paragraf 7 Abs. 4).

Demnach ist in Zukunft auch in Hessen die ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird“, so die Kammer.

Man wolle die Entwicklungen aktiv mitgestalten, hieß es aus den Reihen der Delegierten. Nichtsdestotrotz sieht das hessische Ärzteparlament dringenden Handlungsbedarf bei der Definition von Rahmenbedingungen für die Fernbehandlung. Zudem erwarten die Delegierten, dass der zuständige Ausschuss der Bundesärztekammer noch offene Fragen „schnellstmöglich“ klärt.

Erfreulich für die rund 36.900 Ärzte in Hessen ist aber auch, dass der Kammerbeitrag im nächsten Jahr sinkt – und zwar um 7,5 Prozent. Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung der Landesärztekammer im zurückliegenden Jahr gab die Delegiertenversammlung einstimmig grünes Licht für die Beitragssenkung. (reh)

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