Honorar

Kammer pocht auf Gleichheit

Regional unterschiedliche Vergütungsniveaus sind aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein zum Nachteil für Ärzte und Patienten. Daher setzt sich das gerade wiedergewählte Führungsduo dafür ein, die verschiedenen Level anzugleichen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Regional unterschiedliche Vergütungsniveaus benachteiligen Ärzte und Patienten, sagt die ÄKNo.

Regional unterschiedliche Vergütungsniveaus benachteiligen Ärzte und Patienten, sagt die ÄKNo.

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DÜSSELDORF. Für das gerade im Amt bestätigte Führungsduo der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) steht der Einsatz für eine Angleichung der regionalen Vergütungsniveaus für die niedergelassenen Ärzte ganz oben auf der Agenda. Das betonten Kammerpräsident Rudolf Henke und sein Vize Bernd Zimmer nach ihrer Wiederwahl.

"Es bedarf einer politischen Entscheidung in dieser Frage", sagte Henke, der für die CDU im Bundestag sitzt und dort stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit ist. Diesen Prozess wolle die Ärztekammer Nordrhein begleiten.

Die im bundesweiten Vergleich niedrige Vergütung in Nordrhein und Westfalen benachteilige nicht nur die Ärzte, sondern auch die Bevölkerung, betonte Henke. Obwohl sie bei ihren Krankenkassen dieselben Beitragssätze bezahlen, stehe für die ambulante Versorgung dieser Versicherten weniger Geld zur Verfügung. "Das wollen wir nicht hinnehmen."

Ausgebildete Ärzte im Land halten

In Nordrhein-Westfalen gebe es eine Reihe von medizinischen Fakultäten und viele Krankenhäuser, die sehr stark in der Weiterbildung der Ärzte engagiert sind, ergänzte Vizepräsident Zimmer. "Es ist wichtig für die Bevölkerung, dass diese hochqualifizierten Ärzte sich auch hier niederlassen und nicht in andere Bundesländer gehen, weil dort die Vergütung höher ist."

In die bundespolitische Diskussion einbringen will sich die Spitze der Ärztekammer Nordrhein auch bei der Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung und der Evaluation der Weiterbildung.

Es reiche nicht, eine Weiterbildungsordnung zu beschließen und sich dann nicht um die Umsetzung zu kümmern, sagte Henke. "Die Weiterbildung ist für die Qualität der medizinischen Versorgung von besonders herausragender Bedeutung."

Die Ärztekammer Nordrhein wolle ihren Fortbildungs-Kongress auf Norderney weiterentwickeln und ausbauen, kündigte der Kammerpräsident an. "Der Kongress soll zum Treffpunkt der nordrheinischen Ärzte werden."

Perspektive für Angestellte

Im Bereich der ambulanten Versorgung komme der Schaffung arztentlastender Strukturen eine zentrale Bedeutung zu, sagte Hausarzt Zimmer. Dabei gehe es zum einen darum, den niedergelassenen Ärzten wieder mehr Zeit für die Patientenversorgung zu verschaffen, und zum anderen darum, den medizinischen Fachangestellten interessante Perspektiven zu bieten.

Schließlich konkurrierten die Ärzte beim Werben um gute Mitarbeiter mit anderen attraktiven Berufen. "Wir müssen die Ausbildungsmöglichkeiten in den Praxen verbessern und die Karrierechancen erhöhen."

Anders als im Bereich der Pflegeberufe habe die Politik im Bereich der ambulanten Versorgung den Handlungsbedarf noch nicht erkannt, kritisierte Kammer-Vize Zimmer. "Im Krankenhaus ist die Delegation an Pflegefachkräfte geregelt, bei den medizinischen Fachangestellten ist das noch nicht der Fall."

Mit großer Aufmerksamkeit werde die Ärztekammer Nordrhein die Entwicklung bei den ärztlichen Versorgungswerken begleiten, versprach Henke. Kritisch sieht er die zunehmenden Bestrebungen, Ärzte mit Tätigkeiten, die nicht primär ärztlich sind, in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen. "Da müssen wir achtgeben", sagte er.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts im April dieses Jahres. Es hatte entschieden, dass Juristen, die in Unternehmen tätig sind, keinen Anspruch auf Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung haben. Bisher gilt das Urteil aber noch nicht für Ärzte.

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 26.08.201410:25 Uhr

Bundesweit gilt der gleiche Beitragssatz 15,5%

Vielleicht äußert sich die Kammerspitze einmal dazu, was die "Gleichheit" des Beitragssatzes in der GKV anbelangt?

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