Deutscher Ärztetag

Kammern wollen beim Qualitätsinstitut mitreden

Im Vorfeld des Ärztetages fordern die Heilberufekammern, beim neu zu gründenden Qualitätsinstitut ärztlichen Sachverstand einzubinden. BÄK-Präsident Montgomery liegen besonders die ambulante ärztliche Weiterbildung, die Klinikreform und die Geburtshilfe am Herzen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Beim Qualitätsinstitut muss ärztlicher Sachverstand ausreichend eingebunden werden.

Beim Qualitätsinstitut muss ärztlicher Sachverstand ausreichend eingebunden werden.

© Pilick

BERLIN. Beim neuen Qualitätsinstitut müssen die Heilberufekammern verbindlich beteiligt werden. Das fordert die Bundesärztekammer gemeinsam mit ihren Schwesterorganisationen Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammer.

Nötig sei keine Behörde um Qualität zu verwalten, sondern Unterstützung, um Qualität zu produzieren. "Das geht aber nur, wenn man ärztlichen Sachverstand ausreichend einbindet", sagte BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery am Mittwochvormittag.

Am Nachmittag beriet der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (FQWG), mit dem das Qualitätsinstitut geschaffen werden soll.

Die Kammern fordern, dass sie jeweils mit einem Sitz im Vorstand der Stiftung beteiligt werden und ein unmittelbares Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erhalten, das Institut zu beauftragen.

Dauerbaustelle Haftpflichtprämien

Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages, der vom 27. bis 30. Mai in Düsseldorf tag, richtete Montgomery eine Reihe weiterer Forderungen an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der zugesagt hat, nach Düsseldorf zu kommen.

Mit Blick auf das Problem der Haftpflichtprämien für Hebammen in der Geburtshilfe forderte der Ärztepräsident eine weitergehende Lösung, als sie bislang politisch diskutiert wird.

Nicht nur Hebammen, auch niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und ganze Krankenhausabteilungen seien von steigenden Prämien betroffen. Das hänge damit zusammen, dass die Gerichte heute höhere Entschädigungssummen zubilligen, nicht etwa mit einer Zunahme der Fehler, stellte er klar.

Montgomery sprach sich dafür aus, dass der Staat die Haftung für alle Risiken in Zusammenhang mit Geburten übernimmt, außer für grobe Fahrlässigkeit. Diese Staatshaftung gilt zum Beispiel bei Impfschäden. Montgomery hält dies für angebracht, weil Geburtshilfe eine gesellschaftliche Aufgabe sei.

"Erhebliche Entlastung" um 30 bis 40 Prozent brächte es Montgomery zufolge auch, wenn die Regressforderungen der Krankenkassen nicht mehr bedient werden müssten, sondern das damit verbundene Risiko bei den Krankenkassen bliebe. "Wir werden sonst erleben, dass zunehmend in kleineren Krankenhäusern und belegärztlichen Stationen die Geburtshilfe wegbricht", warnte der Ärztepräsident.

Hohe Priorität räumte Montgomery zudem einer Reform der Krankenhausfinanzierung ein. Neben einer "deutlichen" Regelung zur Investitionsfinanzierung durch die Länder erwartet der Ärztepräsident "Sonderlösungen" für Unikliniken und kleine Grundversorger im Rahmen der Fallpauschalenvergütung.

Dauerbrenner Weiterbildung

Der Ärztetag wird auch die ambulante Facharzt-Weiterbildung erneut thematisieren. Die Förderung der Allgemeinmedizin reiche offensichtlich nicht, deshalb müsse man hier, auch für andere Fächer, neue Wege gehen, forderte Montgomery.

Für alle Fächer zusammen werden nach seinen Angaben 10.000 bis 20.000 Stellen in der ambulanten Weiterbildung gebraucht. Den Gesamtaufwand bezifferte er auf "einige hundert Millionen". Wie die Finanzierung erfolgt, ist nicht abschließend geklärt.

"Ob das ein Stiftungsmodell, ein Zuschlag zur Vergütung oder eine extrabudgetäre Leistung ist, das ist von Seiten der Kammer völlig egal, es muss nur nachhaltig gesichert sein", sagte Montgomery. Dann stünden die Kammern bereit, die Organisation der Weiterbildung zu übernehmen.

Ein weiterer Stolperstein bei der ambulanten Weiterbildung könnte die vom vergangenen Ärztetag beschlossene tarifliche Absicherung der Weiterbildungsassistenten werden. Dazu ist neben dem Marburger Bund als Arbeitnehmervertretung auch eine Arbeitgebervertretung gefordert.

"Da tun sich die Niedergelassenen extrem schwer, eine Organisation zusammenzubauen", sagte Montgomery. Die Argumente der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass sie nicht die Arbeitgebervertretung übernehmen könne, bezeichnete er als nachvollziehbar.

Auch die privatärztliche Gebührenordnung GOÄ wird den Ärztetag in Düsseldorf erneut beschäftigen. Der BÄK-Präsident zeigte sich optimistisch, dass die seit drei Jahren in der Endphase befindlichen Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung zum Jahresende abgeschlossen sein werden.

Es gehe um eine Mehrbetonung "sprechender" zulasten "technisierter" Medizin . Dabei könne es nicht nur Gewinner geben, so Montgomery.

Ohne Sorge blickt er auf die Debatte zum Haushaltsentwurf, der scharf kritisiert worden ist. "Es hat noch nie einen Haushaltsentwurf gegeben, der derart intensiv mit den Kammern diskutiert worden ist", sagte er.

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