Karlsruher Richter gegen neue Regeln für Mitversicherte

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KARLSRUHE (dpa). Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist.

Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde einer Frau aus Niedersachsen zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen wollte. Die Frau ist gesetzlich versichert, ihr Mann, ein selbstständiger Rechtsanwalt, privat. Der Erste Senat nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Das Gericht hält damit an seinem Urteil vom 12. Februar 2003 fest. Danach verstößt die Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern im Hinblick auf die Familienversicherung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie. Zwar würden besserverdienende verheiratete Paare im Vergleich zu Unverheirateten schlechter gestellt. Die Richter hatten aber schon 2003 darauf verwiesen, dass die Regelungen insgesamt Ehepaare nicht schlechter stelle als ledige Paare.

AZ: 1 BvR 429/11 - Beschluss vom 14. Juni 2011.

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