Festbetrag gekippt

Kasse muss Paliperidon voll erstatten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Festbetragsgruppe fehlerhaft festgelegt. Paliperidon und Risperidon seien nicht zu vergleichen, urteilt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Veröffentlicht:
Vorerst entschieden: Paliperidon gehört nicht in die Festbetragsguppe.

Vorerst entschieden: Paliperidon gehört nicht in die Festbetragsguppe.

© Gina Sanders / fotolia.com

POTSDAM (fl). Erhalten Patienten Psychopharmaka mit dem Wirkstoff Paliperidon von ihrem Arzt verschrieben, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten abzüglich der Zuzahlung voll übernehmen.

Der bislang geltende gedeckelte Festbetrag, den die Kassen für das meist bei Schizophrenie eingesetzte Arzneimittel bezahlen, ist rechtswidrig festgelegt worden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat angekündigt, gegen die Entscheidung Revision beim Bundessozialgericht in Kassel einzulegen.

Hintergrund des Rechtsstreits war der am 18. Juni 2009 gefällte Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), eine neue Festbetragsgruppe für atypische Antipsychotika zu bilden.

In dieser Gruppe wurden Arzneimittel mit den patentgeschützten Wirkstoffen Risperidon und Paliperidon zusammengefasst. Der GKV-Spitzenverband hatte für die Arzneimittel ab 1. November 2009 einen Festbetrag in Höhe von 50,43 Euro festgelegt.

Qualitativ nicht vergleichbar

Das Pharmaunternehmen Janssen Cilag, welches das Arzneimittel Invega® mit dem Wirkstoff Paliperidon vertreibt, wollte den Preis für sein Medikament jedoch nicht auf das Festbetragsniveau absenken.

Daraufhin erhob das Unternehmen Klage. Die Festbetragsgruppe sei nicht nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt worden.

Dem folgte nun auch das LSG. Der GBA habe die Festbetragsgruppe fehlerhaft festgelegt. Damit sei der von der GKV beschlossene Festbetrag aufzuheben.

So sei nicht ausreichend beachtet worden, dass der Wirkstoff Paliperidon nicht nur zur Behandlung der Schizophrenie, sondern auch zur Therapie psychotischer oder manischer Symptome bei schizoaffektiven Störungen zugelassen ist.

Auch wurde übersehen, dass Paliperidon im Vergleich zum Wirkstoff Risperidon, welcher in derselben Festbetragsgruppe aufgeführt ist, deutliche Vorteile bei der Behandlung von Patienten mit Nierenfunktionsstörungen habe, so das LSG.

Die beiden Wirkstoffe seien qualitativ nicht zu vergleichen und damit in unzulässiger Weise in einer Festbetragsgruppe zusammengefasst worden.

Az.: L 1 KR 296/09 KL

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsmarkt

Drogeriemarkt-Kette dm startet Online-Apotheke

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Prognostizierbares Therapieansprechen?

© Stockbyte | gettyimages (Symbolbild mit Fotomodellen)

Antidepressiva

Prognostizierbares Therapieansprechen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

© brizmaker | iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Depressionsscreening

Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!