Kasse zahlt Hörscreening in der HNO-Praxis

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HAMBURG (di). Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren rückwirkend ab dem 1. Juli das Neugeborenen-Hörscreening durch niedergelassene HNO-Ärzte in Hamburg. Einen entsprechenden Vertrag haben die gesetzlichen Krankenkassen mit der KV Hamburg jetzt geschlossen. Damit wird die Versorgung im ambulant ärztlichen Bereich mit der Krankenhausgeburt gleichgestellt.

Die Kassen erwarten, dass die neue Leistung den gleichen Stellenwert bei den Eltern erhält, wie die etablierten Vorsorgeuntersuchungen. Häufig werden ansonsten Hörschäden erst im Alter von zwei bis drei Jahren erkannt, wenn die Kinder bei der Sprachentwicklung zurückbleiben. Bisher waren diese Untersuchungen nur in Krankenhäusern Teil des GKV-Leistungskatalogs.

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