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Kassen-Aufsicht rügt Präventions-Förderung

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BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Förderungspraxis gesetzlicher Kassen bei der Primärprävention kritisiert. In seinem Jahresbericht moniert das BVA, dass Kassen Leistungen bezuschussen, die "weder nach der eigenen Satzung, noch nach dem Leitfaden Prävention (des Spitzenverbands der Krankenkassen) förderungsfähig" sind. Dazu gehörten Babyschwimmen, Fastenwochen, Freizeitreisen in Kur- oder Gesundheitszentren oder Beiträge für Sportvereine oder Fitnesszentren. Auch die mehrfache Förderung einer Maßnahme durch eine Kasse im gleichen Kalenderjahr sei unvereinbar mit dem Leitfaden Prävention.

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