Tagesbehandlungen und Hybrid-DRG
Kassen: Mehr Krankenhausreförmchen als echte Strukturreform
Am Freitag will der Bundestag einen Haken an das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz machen. Die Ampelregierung und ihr Gesundheitsminister müssen sich dazu weiterhin viel Kritik anhören.
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„Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild“: AOK-Vorständin Dr. Carola Reimann zu den Krankenhausplänen der Ampel.
© Stephanie Pilick
Berlin. Krankenkassen haben die Reformpläne der Ampelregierung für den Klinikbereich als halbherzig kritisiert. „Was wir dringend brauchen, ist eine wirklich umfassende Krankenhausreform“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, am Mittwoch.
Stattdessen liefere das Bundesgesundheitsministerium mit dem geplanten Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz ein „kleinteiliges Sammelsurium“ an Vorhaben, mit dem sich die stationäre Versorgung insgesamt nicht voranbringen lasse.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, betonte, es sei zwar gut und richtig, dass die Selbstverwaltung eine sektorengleiche Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens vereinbaren und so der überfälligen Ambulantisierung in Deutschland Schub verpassen solle.
vdek: „Nur eine weitere, redundante Behandlungsform“
Das Festhalten an den tagesstationären Behandlungen hingegen sei nicht nachvollziehbar, monierte Elsner. „Anstatt den Strukturwandel im Krankenhaus konsequent anzugehen, schafft die Bundesregierung hier eine weitere und zudem redundante Behandlungsform, die weder die Versorgung verbessert noch das Pflegepersonal im Krankenhaus entlastet.“
Auch AOK-Vorständin Reimann kritisierte, die Einführung der Tagesbehandlungen und der Hybrid-DRG führe im Ergebnis „allenfalls dazu, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig etwa auf dem Niveau der Krankenhaus-Fallpauschalen bezahlt würden und die Abrechnung deutlich bürokratischer werde. Strukturen änderten sich dadurch nicht.
Schreiben an Lauterbach
BÄK-Chef Reinhardt sieht Klärungsbedarf bei Tagesbehandlungen in Kliniken
Der Bundestag will an diesem Freitag (2. Dezember) den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Entwurf für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verabschieden. Das Vorhaben hatte sich wegen zahlreicher Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen – auch fachfremder – zuletzt zu einem echten Omnibusgesetz entwickelt.
So enthält der Gesetzentwurf etwa neue Regeln zur Stärkung von Pädiatrie und Geburtshilfe. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt werden.
Personalaufwand für Hebammen wird voll berücksichtigt
Der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden. Der Gesundheitsausschuss gab am Mittwochmittag grünes Licht für die Gesetzespläne.
Das Kernanliegen des Gesetzes, die Einführung einer Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 auf somatischen und weiteren Stationen, war zuletzt ein wenig aus dem Blick geraten. Auch an den Pflegeplänen entzündet sich weiter Kritik.
Wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege oder zur Entlastung des vorhandenen Personals suche man in den Gesetzesplänen der Ampel jedenfalls vergeblich, erklärte Reimann. „Dabei ist es dringend notwendig, die Attraktivität der Pflegeberufe durch eine an internationalen Standards orientierte Aufwertung des Berufsbildes zu erhöhen und die Akademisierung der Pflege zu stärken.“ (hom)