Zusätzlich zur Briefwahl
Kassen bereiten erste Online-Sozialwahl vor
Von der Online-Wahl erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Wahlbeteiligung als 2017 – damals übte kaum jeder Dritte sein Wahlrecht aus.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Die erste Online-Sozialwahl im Jahr 2023 wird jetzt konkret: Sechs Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) haben mit der BKK RWE eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet, die der gemeinsamen Vorbereitung der Online-Wahl dient. Die ARGE werde im nächsten Schritt die Ausschreibung für die Auswahl des Online-Dienstleisters angehen, heißt es.
Bei den Sozialwahlen wird die Briefwahl weiter der Standard bleiben. Mit dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz hat der Bundestag festgelegt, dass die an dem Modellprojekt teilnehmenden Kassen die Stimmabgabe per Online-Wahl gemeinsam und einheitlich planen und umsetzen müssen.
Die Ausschreibung soll bis Juni 2022 abgeschlossen sein. Die Grundlage dafür regelt das Bundesgesundheitsministerium in einer Online-Wahl-Verordnung, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt Details in einer Technischen Richtlinie fest. Dies soll die Manipulationssicherheit des Verfahrens sicherstellen. Von der Online-Wahl erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Wahlbeteiligung als 2017 – damals übte kaum jeder Dritte (30,5 Prozent) sein Wahlrecht aus. (fst)