Bundestag
Kassen dürfen Sozialwahlen online anbieten
In einem Modellprojekt soll das Online-Votum 2023 erstmals erprobt werden. Einen Zwang zur digitalen Stimmabgabe gibt es nicht.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenkassen können ihren Versicherten anbieten, sich online an den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2023 zu beteiligen. Der Bundestag hat am Donnerstag mit einer Gesetzesänderung zu einem entsprechenden Modellprojekt freigemacht.
Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz werden Kassen ermächtigt, fakultativ eine Stimmabgabe per Online-Wahl anzubieten. Ob die Kassen sich am Modellprojekt beteiligen, können sie selber in ihrer Satzung regeln.
Teilnehmende Kassen sind aber verpflichtet, dazu eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Dadurch soll eine einheitliche Umsetzung sichergestellt werden. Die Kosten für das Modellprojekt müssen von allen Kassen gemeinsam getragen werden.
Rechtsverordnung regelt die Details
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen bis Ende September die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Online-Wahlen in einer Rechtsverordnung und einer technischen Richtlinie regeln. BMG und Bundesarbeitsministerium werden das Modellprojekt wissenschaftlich evaluieren lassen.
Die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Corona-Pandemie zeige gegenwärtig die Potenziale der Digitalisierung bei Arbeit, Schule und Studium auf. „Was spricht dagegen, auch die Selbstverwaltungen von dort aus zu wählen“, so Pawelski.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach den Bundestags- und Europawahlen formal die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dabei bestimmen Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre ehrenamtlichen Vertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Weniger als ein Drittel der rund 51 Millionen Wahlberechtigten – 30,5 Prozent – hat bei den letzten Sozialwahlen 2017 seine Stimme abgegeben.
Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen, bezeichnete den Bundestagsbeschluss als „Meilenstein in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung“. In den vergangenen Legislaturperioden waren Anläufe zur Modernisierung der Sozialwahlen mehrfach gescheitert. (fst)