Satzungsleistungen

Kassen haben Ausgaben fast verdoppelt

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BERLIN. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Satzungsleistungen sind seit 2012 von 780 Millionen auf rund 1,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gestiegen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordnete Birgit Wöllert hervor.

Die Obfrau im Gesundheitsausschuss kritisierte, die Mehrausgaben dienten nur "Marketingzwecken und zur Profilierung im Wettbewerb". Diese Mittel fehlten dann in der Regelversorgung, so Wöllert.

Hintergrund der Entwicklung dürfte das Versorgungsstrukturgesetz von 2012 sein. Es gestattet seitdem Kassen, in zusätzlichen Leistungssegmenten Satzungsleistungen anzubieten. Dazu gehören etwa Vorsorge- und Reha-Maßnahmen, künstliche Befruchtung oder nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, hat im vergangenen Jahr die Bundesregierung aufgefordert, die Praxis bei Satzungsleistungen strenger zu kontrollieren. Die Zulässigkeit solcher Leistungen müsse vor allem bei homöopathischen und anthroposophischen Präparaten hinsichtlich der Evidenzanforderungen enger gefasst werden, forderte Hecken.

Möglich gemacht hat der Gesetzgeber 2012 auch Verträge mit nicht zugelassenen Leistungserbringern. Kassen hätten ihren Versicherten Versorgungsmöglichkeiten "insbesondere bei Ärzten mit hohem Bekanntheitsgrad" geschaffen, berichtete das Bundesversicherungsamt 2014. Auf Intervention der Aufsicht sei deren Vergütung, die oberhalb der GOÄ lag, nach unten korrigiert worden. (fst)

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