Der Standpunkt

Ein Gesetz der Möglichkeiten

Das verabschiedete Versorgungsgesetz bringt keine Veränderung für Ärzte und Patienten. Gewinner sind die KVen, die mehr Gestaltungsoptionen erhalten, meint Helmut Laschet. An ihnen liege es nun, dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken.

Veröffentlicht:

Der Autor ist stellv. Chefredakteur und Ressortleiter Gesundheitspolitik bei der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm:helmut.laschet@springer.com

Wenn das vom Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstrukturgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, ändert sich für Ärzte und Patienten nichts.

Das in vielen Details modifizierte SGB V eröffnet den Partnern der Selbstverwaltung lediglich eine ganze Serie von Möglichkeiten, die Akzente in der Bedarfsplanung anders zu setzen oder für Ärzte in unterversorgten Regionen Anreize zu geben oder Barrieren zu beseitigen.

Die liberal-konservative Gesundheitspolitik setzt dabei zu hundert Prozent auf die traditionellen Träger der Versorgung: die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen im Kollektivvertragssystem.

Sie sind einstweilen die Gewinner. Doch aus den Gestaltungsoptionen erwächst Verantwortung: Nun ist es vor allem an den KVen zu beweisen, dass sie fähig sind, dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken.

Das gilt umso mehr, als die Koalition ihren Kurs beibehalten hat, den Vertragswettbewerb zu beschränken. Solange für Selektivverträge der Kollektivvertrag als Prüfmaßstab gilt, macht es wenig Sinn, neue Alternativen zu entwickeln.

Wie sehr sich die Koalition vor dem Fortschritt fürchtet, zeigt das Schicksal der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Der Weg in eine sektorübergreifende Organisation der Gesundheitsversorgung erfolgt in Trippelschritten.

Lesen Sie dazu auch: Bundestag beschließt Ärzte-Motivation Die Debatte im Bundestag zum Nachlesen Reaktionen - KBV: "Politik verlässt den Weg der Kostendämpfung" Reaktionen - SPD-Länder wollen Ärztegesetz ablehnen Reaktionen - BPtK: "Präzise Bedarfsplanung für Psychotherapeuten" Reaktionen - Hausärzteverband sieht verpasste Chancen

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung