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Kassen müssen Aufträge ausschreiben

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LUXEMBURG (mwo). Nach Ansicht des Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Ján Mazák, sind die deutschen Krankenkassen "öffentliche Auftraggeber".

Sie müssten sich daher an das europäische Vergaberecht halten und Aufträge europaweit ausschreiben, erklärte Mazák gestern in Luxemburg. Das abschließende Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen. Die deutschen Krankenkassen gehen bislang davon aus, dass sie Arznei- und Hilfsmittel nicht ausschreiben müssen.

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