Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen müssen Aufträge ausschreiben

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). Nach Ansicht des Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Ján Mazák, sind die deutschen Krankenkassen "öffentliche Auftraggeber".

Sie müssten sich daher an das europäische Vergaberecht halten und Aufträge europaweit ausschreiben, erklärte Mazák gestern in Luxemburg. Das abschließende Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen. Die deutschen Krankenkassen gehen bislang davon aus, dass sie Arznei- und Hilfsmittel nicht ausschreiben müssen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arbeiten in der Alpenrepublik

Alternative Schweiz? Die Chancen für deutsche Ärzte stehen gut

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen