Nordrhein-Westfalen

Kassen zahlen Ausbildung der Sanitäter

Krankenkassen geben nach Gerichtsurteil Widerstand gegen Kostenübernahme auf.

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KÖLN. In Nordrhein-Westfalen haben die Krankenkassen den Widerstand gegen die vollständige Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung aufgegeben. Sie haben drei Klagen gegen Kommunen zurückgezogen, sehen im Bereich des Rettungsdienstes aber nach wie vor Handlungsbedarf.

Mit einer Änderung des Rettungsgesetzes hat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf das 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz reagiert.

Sie hatte die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten der Ausbildung und der Fortbildung zum Notfallsanitäter vollständig zu tragen. Zuvor waren die Kommunen für die Finanzierung der Ausbildung zum Rettungsassistenten zuständig.

Dieser Regelung fehlte nach Ansicht der Kassen in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage. Deshalb waren sie dagegen vorgegangen. Im Dezember 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass das Bundesland in solchen Fragen durchaus eine Regelungskompetenz hat.

Daraus haben die NRW-Kassen jetzt die Konsequenzen gezogen. Sie würden in den Gesprächen mit den Kommunen über die Bedarfsplanung im Rettungsdienst ihre Vorbehalte gegen die Finanzierung der Ausbildungskosten nicht mehr vorbringen und die „notwendigen und anerkennungsfähigen Kosten“ berücksichtigen, kündigte Dirk Ruiss, Leiter der NRW-Landesvertretung des Ersatzkassenverbands vdek an.

„Die Krankenkassen haben immer begrüßt, dass das neue Berufsbild der Notfallsanitäter geschaffen wurde“, betonte Ruiss.

Standards für Kostenkalkulation gefordert

Die Kassen weisen in einer Mitteilung darauf hin, dass der Rettungsdienst seine Aufgaben sehr gut erfüllt. Sorgen machen ihnen allerdings die Kosten, die inzwischen rund 800 Millionen Euro betragen.

Die Kassen fordern einheitliche Standards für die Kalkulation der Kosten nach dem Vorbild von Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Außerdem wollen sie mit den Kommunen verhandeln und nicht nur angehört werden. „Zu häufig lassen Kommunen einen wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten vermissen“, kritisieren die Kassen.

Außerdem machen sie sich für eine breiter gefasste Planung im Rettungsdienst stark: Leitstellen sollten auf Kreisebene und nicht mehr in jeder Stadt eingerichtet werden. (iss)

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