Gericht

Kein Recht auf tödliche Substanz für Suizid

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein älteres Ehepaar hat nach einer Gerichtsentscheidung kein Anrecht auf eine tödliche Medikamentendosis, um seinem Leben ein Ende zu machen.

Die beiden 78 und 71 Jahre alten Kläger aus Gießen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital beantragt, wie das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Das Institut lehnte dies ab, wogegen beide klagten.Sie argumentierten, dass sie sich nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, aus dem Leben zu scheiden.

Zwar seien sie nicht ernsthaft krank, spürten aber ein Nachlassen ihrer Kräfte und wollten sich und ihren Angehörigen einen jahrelangen Verfall und möglicherweise qualvollen Tod ersparen. Ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Mittel ihrer Wahl folge aus der Menschenwürde und den Menschenrechten.

Das Verwaltungsgericht erklärte, weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Substanz.

Durch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vergangenen Monat durch den Bundestag sah sich das Gericht darin zusätzlich bestätigt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blick in eine Modellpraxis

DiGA bald auch in der ePA

Lesetipps
Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick