Arbeitsgerichtsprozess

Kein Vergleich mit dem Ex-Finanzdezernenten der KBV

Arbeitsgericht Berlin setzt Termin zur Beweisaufnahme im Verfahren zwischen der KBV und ihrem ehemaligen Finanzdezernenten an.

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BERLIN. Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ihrem fristlos gekündigten Finanzdezernenten Andreas Ullmann geht weiter. Ein Vergleich, den das Berliner Arbeitsgericht vorgeschlagen hatte, kam innerhalb der gesetzten Frist bis Mitte Dezember nicht zustande. Dabei geht es um Beträge in Millionenhöhe.

Der praktisch unkündbare KBV-Mitarbeiter soll 2,5 Millionen Euro Entschädigung gefordert haben, während die KBV im Fall einer Niederlage vor Gericht mit knapp 1,7 Millionen Euro rechnet.

Das Gericht hat nach Ablauf der Frist nun einen Termin zur Beweisaufnahme für den 20. Januar anberaumt. Eine Zeugenvernehmung soll dann klären, ob die Vorwürfe der KBV gegen Ullmann im Zusammenhang mit zwei Zahlungsanordnungen und der Auszahlung eines Sterbegeldes berechtigt sind.

Ob es KBV-Chef Dr. Andreas Köhler ist, der als Zeuge einberufen wird, wollten weder das Gericht noch die KBV bestätigen. Die KBV wirft Ullmann vor, dass er Zahlungsanweisungen in relevanter Größenordnung ohne Gegenzeichnung durch den Vorstand vorgenommen haben soll. (ami)

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