Kommentar – Arztinformationssystem

Keine Ampel für die EDV

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Nutzenbewertungsbeschlüsse sind für Ärzte häufig ein Buch mit sieben Siegeln. Bis die Informationen darüber in den Praxen ankommen und sich auf dem Kassenrezept niederschlagen, vergeht oft viel Zeit. Mit dem vom Gesetzgeber im Frühjahr beschlossenen Arztinformationssystem soll die Nutzenbewertung den Ärzten schnell und praxisgerecht vermittelt werden.

Der GKV-Spitzenverband hat jetzt in Berlin gezeigt, in welcher Form und Informationstiefe die Ärzte per Software unterstützt werden könnten, wenn es nach dem Willen der Krankenkassen geht.

Die gute Nachricht: Selbst die Krankenkassen wollen den Ärzten offenbar nicht allzu sehr ins Handwerk, sprich, in die Therapiefreiheit pfuschen. Eine Verordnungs-Ampel soll es nicht geben.

Profitieren würden Ärzte von dem System, wenn sie bei Verordnungen in Subgruppen ohne belegten Zusatznutzen direkt im Modul die Gründe dokumentieren und sich so gegen eventuelle Regressansprüche absichern könnten.

Unvermeidbar in diesem Prozess ist wohl, dass die Regelungsdichte immer weiter zunimmt – und dies auch in Praxisabläufen wie der Arzneiverordnung , die im ärztlichen Alltag ständig vorkommen. Bürokratieabbau sieht anders aus.

Lesen Sie dazu auch: Nutzenbewertung neuer Medikamente: Kassen rücken beim Arztinfo-System von der Steuerung via Ampel ab

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen