Keine Einschränkung für Versandhandel
BERLIN (eb). Das von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geplante Verbot von sogenannten Pick-up-Stellen für Arzneimittel beispielsweise in Drogererien ist wahrscheinlich nicht durchsetzbar. Das Bundesjustiz- und -wirtschaftsministreium haben bei der Prüfung des Referentenentwurfs für ein entsprechendes Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, berichtet gestern die FAZ. Ein solches Verbot hatten allerdings die Apotheker gefordert.