Keine Einschränkung für Versandhandel

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BERLIN (eb). Das von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geplante Verbot von sogenannten Pick-up-Stellen für Arzneimittel beispielsweise in Drogererien ist wahrscheinlich nicht durchsetzbar. Das Bundesjustiz- und -wirtschaftsministreium haben bei der Prüfung des Referentenentwurfs für ein entsprechendes Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, berichtet gestern die FAZ. Ein solches Verbot hatten allerdings die Apotheker gefordert.

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