Keine schnelle HVM-Reform im Norden

Veröffentlicht:

Regionalisierung hin, Regionalisierung her: Im Norden wird vor übereiltem Aktionismus bei Honoraren gewarnt.

Von Dirk Schnack

BAD SEGEBERG. Auch nach der von der Bundesregierung geplanten Regionalisierung wird es im Norden keine schnelle Änderung der Honorarverteilung geben. Frühester Zeitpunkt ist Juli 2012.

Dies kündigte KV-Vorstand Dr. Ralph Ennenbach in der Abgeordnetenversammlung in Bad Segeberg an.

Interne Abstimmungen sind noch nötig

Er begründete dies mit "internen Abstimmungen", die für eine solche Änderung erforderlich sind. Und: Die KVSH erwartet bei einer übereilten Generalreform ihres HVM Unruhe unter den Ärzten. Sie könne mehr schaden als nützen, vermutet Ennenbach.

Selbst der Zeitpunkt zur Jahresmitte 2012 ist keineswegs sicher. Dies ist auch von der EBM-Überarbeitung abhängig. Ennenbach bezweifelt, dass eine HVM-Reform kurz vor einer EBM-Novelle sinnvoll ist.

Honorarverhandlungen vor Ort gewollt

Auf die Frage des Abgeordneten Björn Steffensen, wie dies mit der von der KVSH vehement vertretenen Forderung nach Regionalisierung vereinbar sei, sagte Ennenbach: "Wir wollen die Honorarverhandlungen vor Ort, weniger die Honorarverteilung."

Die gewünschten regionalen Verhandlungen seien aber nicht ohne die unbeliebte Honorarverteilung möglich gewesen.

Auf innerärztliche Auseinandersetzungen eingestellt

Bei den regionalen Verhandlungen mit den Krankenkassen kann die KV etwa Verlagerungseffekte vom stationären in den ambulanten Sektor, Veränderungen am Leistungsumfang, Wachstum junger Leistungen und Morbiditätskriterien ins Spiel bringen.

Der KV-Vorstand ließ durchblicken, dass die Honorarverteilung nicht für jeden Arzt gerecht zu gestalten ist und man sich in Bad Segeberg erneut auf innerärztliche Auseinandersetzungen einstellt.

Kreuz: "Wollen den Schwarzen Peter"

KV-Chefin Dr. Ingeborg Kreuz hält diesen Weg trotz der zu erwartenden Auseinandersetzungen für richtig. "Wir wollen den Schwarzen Peter" - denn dies sei immer noch besser als zentrale Vorgaben.

Ausfechten müssten diese Auseinandersetzungen allerdings Ennenbach und der oder die Nachfolgerin von Kreuz - sie hat ihren Abschied aus dem KV-Vorstand zum Ende der Amtsperiode 2012 bekannt gegeben.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Nina Warken und ihre Vorkoster für das GKV-Sparpaket

Digitale Gesundheitsanwendungen

Elektronische Verordnung für DiGA jetzt freiwillig möglich

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt