Samenspenderegister

Kinder erhalten Auskunftsrecht

Bundeskabinett stimmt dem Aufbau eines bundesweiten Samenspenderegisters zu.

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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderegisters beschlossen. Personen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlichen künstlichen Befruchtung gezeugt wurden, sollen einen gesetzlichen Auskunftsanspruch erhalten.

Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. In dem Register sollen die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende künftig für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, Auskunft über die im Register gespeicherten Daten erhalten. Hat der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann ein gesetzlicher Vertreter den Auskunftsanspruch geltend machen.

Ergänzend wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen wird. So soll der Samenspender von Ansprüchen des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt werden.

"Jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, von wem er abstammt. Mit dem Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters stärken wir das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft und sorgen zugleich für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten", kommentierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Es tritt zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 sein. (chb)

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