Beschneidung

"Kindeswohl ist nicht genug berücksichtigt!"

Die Neuregelung von Beschneidungen ist seit anderthalb Jahren in Kraft. Jetzt fordert die Deutsche Liga für das Kind Nachbesserungen - und definitiert fünf Voraussetzungen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Liga für das Kind moniert, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung zur Beschneidung die Grundrechte des Kindes auf Unverletzlichkeit der Menschenwürde sowie auf körperliche Unversehrtheit nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Damit schließt sich die Liga für das Kind der Kritik des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) an, der das Beschneidungsgesetz ablehnt.

Seit Dezember 2012 erlaubt das geltende Recht nach Paragraf 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch sorgeberechtigten Eltern, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird.

"Medizinisch nicht erforderliche Genitalbeschneidungen bringen für die männlichen Kinder keine gesundheitlichen Vorteile mit sich. Im Gegenteil, der Eingriff ist mit Risiken verbunden, verursacht Schmerzen, kann ernsthafte körperliche und seelische Beeinträchtigungen verursachen und schädliche Langzeitfolgen nach sich ziehen", sagt Professor Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Liga definiert fünf Bedingungen

Die Deutsche Liga für das Kind räumt zwar ein, dass eine Genitalbeschneidung von Jungen bei vielen Eltern insbesondere jüdischen und muslimischen Glaubens ein unverzichtbares Ritual sei, um etwa die Zugehörigkeit zu ihrer Religionsgemeinschaft zu bezeugen.

Daher sollte die Genitalbeschneidung unter bestimmten strikten Bedingungen auch straffrei sein. Voraussetzungen hierfür müssten aber sein:

- eine dem Alter angemessene Beteiligung des Kindes an der Entscheidung;

- umfassende Aufklärung und Zustimmung der Eltern;

- Einführung eines zweitägigen Moratoriums zwischen Aufklärung oder Zustimmung und Eingriff;

- Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst einschließlich einer effektiven Schmerzbehandlung sowie

- psychologische Begleitung des Kindes während des Eingriffs. (ras)

Das Positionspapier und ein dazu gehörendes Hintergrundpapier sind im Internet abrufbar.

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