Meningitiswelle

Klage gegen Pharmafirma

NEW YORK (dpa). Nach einer tödlichen Meningitiswelle in den USA durch ein verunreinigtes Medikament geht der Gesundheitsskandal nun vor Gericht.

Veröffentlicht:

Im US-Bundesstaat Minnesota habe eine betroffene Patientin Klage gegen den Hersteller des pilzverseuchten Arzneimittels eingereicht, berichtete die Zeitung "USA Today". Die Frau hatte Mitte September in einem Krankenhaus eine Steroid-Injektion erhalten und war danach an Hirnhautentzündung erkrankt.

Das verunreinigte Schmerzmittel stammt von einem Unternehmen aus Massachusetts im Nordosten der USA.

In dreizehn Bundesstaaten wurden nach jüngsten Informationen Erkrankungen registriert. Die meisten Fälle gibt es in Tennessee und Michigan.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: US-Meningitis-Ausbruch: Tödliche Schmerztherapie

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Programm verlängert

HPV-Impfung: Kehrtwende in Österreich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet