Digitale-Versorgung-Gesetz

Klardaten an Spitzenverband sind vom Tisch

Die Koalition entschärft in letzter Minute ein potenzielles Datenleck: Versichertendaten sollen nur pseudonymisiert übermittelt werden.

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Berlin. Union und SPD haben auf die massive Kritik am Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) reagiert. In einem Änderungsantrag soll die Lieferung von Sozialdaten von Kassen an den GKV-Spitzenverband nun so geregelt werden, dass nicht mehr die Krankenversicherungsnummern als Klardaten auftauchen.

Stattdessen müssen die Kassen ein „versichertenbezogenes Lieferpseudonym“ verwenden, das kassenübergreifend dennoch eine eindeutige Identifikation des Versicherten ermöglicht.

Grüne warnten vor Vertrauensverlust

Mit diesem Antrag gehe die Koalitionsfraktionen heftigen Vorwürfen der Opposition zumindest teilweise aus dem Weg. Die Grünen im Bundestag warnten vor einem großen Vertrauensverlust, denn nie zuvor sind die Versorgungsdaten aller GKV-Versicherten personenbezogen an einer Stelle zusammengetragen worden, so Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Die Grünen haben für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch einen Antrag mit gleicher Stoßrichtung vorgelegt. Die Übermittlung der Versichertenkennzeichen wäre mit einem „nicht hinnehmbaren Risiko“ verbunden, dass Gesundheitsdaten einzelnen Versicherten zugeordnet werden können, heißt es darin.

Ungeachtet der Konzessionen der Koalition wird das DVG in der derzeit vorliegenden Form die Zugriffsmöglichkeiten auf GKV-Daten stark erweitern. Bislang dürfen nur öffentliche Institutionen darauf zugreifen. Sie müssen zuvor von einer beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)angesiedelten Stelle bereitgestellt werden.

Datenumfang wächst

Künftig würden auch Forschungseinrichtungen sowie Unikliniken damit arbeiten. Auch der Datenumfang wächst: Bislang stehen nur Morbi-RSA-Daten zur Verfügung, die meistens bereits vier Jahre alt sind.

Nach Verabschiedung des DVG werden die Datensätze deutlich „jünger“ sein und etwa auch Fallpauschalen-Abrechnungsdaten umfassen.

Nicht aufgegriffen haben Gesundheitspolitiker bisher die Warnungen von Informatikern: Die Re-Identifizierung pseudonymisierter GKV-Daten sei kein Hexenwerk. (fst)

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