Bundesrechnungshof
Kliniken der Bundeswehr in der Kritik
BERLIN. Der Bundesrechnungshof hat in Bundeswehrkrankenhäusern "gerechte Erlös- und Kostenverteilungen" angemahnt. In ihren Bemerkungen zum Bundeshaushalt 2015 monieren die Rechnungsprüfer, die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes würden nicht eingehalten.
Viele Fachärzte der Bundeswehr dürfen in den fünf Kliniken Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln. Zwischen 2012 und 2014 hätten sich die Honorarforderungen auf 66 Millionen Euro addiert.
Dies werde den Ärzten erlaubt, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Allerdings kontrolliere die Bundeswehr nicht die Grenzen des Zusatzverdienstes, die in der Regel bei 40 Prozent des Grundgehalts lägen.
Kostenstrukturen veraltet
In manchen Fällen sei der Extraverdienst doppelt so hoch wie das Jahresgehalt ausgefallen, schreiben die Rechnungsprüfer. Die Ärzte müssten zudem die Kosten für die von ihnen genutzte Einrichtung erstatten. Allerdings habe das Bundesverteidigungsministerium diese Regeln seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet.
Das werde den heutigen Kostenstrukturen der hoch technisierten Medizin nicht gerecht. Die "sachgerechte Verteilung von Erlösen und Kosten" in den Bundeswehrkliniken hält der Rechnungshof für "unverlässlich".
Im Jahr zuvor hatten die Rechnungsprüfer den Haushalt von Ressortchef Hermann Gröhe (CDU) auf Korn genommen. Moniert wurden damals aus Sicht des des Rechnungshofs nachlässige Kontrollen bei einer Kassen-Arbeitsgemeinschaft sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch Schutzimpfungen auf Kassenkosten für private Auslandsreisen bemängelten die Prüfer. (fst)