Rechnungshof

Laxe Kontrolle der Kassen

Der Bundesrechnungshof nimmt nicht nur Krankenkassen aufs Korn, sondern auch deren Aufsichtsbehörde.

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BERLIN. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinen am Dienstag veröffentlichten Prüfbemerkungen das Bundesgesundheitsministerium unter die Lupe genommen:

Im Fokus der Kritik steht das Bundesversicherungsamt (BVA). Der Bonner Behörde halten die Prüfer vor, es habe eine Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen nicht strikt genug kontrolliert.

Die GmbH wurde im Jahr 2007 gegründet und sollte Dienstleistungen für über 100 Kassen erbringen. Diese Leistungen wurden offenbar zu wenig nachgefragt - jedenfalls war die Arbeitsgemeinschaft im August 2011 "insolvenzreif".

Verzicht auf rund sechs Millionen Euro

Mehr als 50 Kassen verzichteten daraufhin als Gesellschafter dieser AG auf rund sechs Millionen Euro. Das BVA habe anschließend 2012 ein Darlehen für die AG genehmigt, ohne dass ein Sanierungskonzept vorlag, lautet ein weiterer Vorwurf.

Aus dem BVA hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung", die Behörde habe ihren Ermessensspielraum wahrgenommen - mit Erfolg, da die GmbH mittlerweile entschuldet sei. Der BRH hingegen fordert das Ministerium auf, das BVA dazu anzuhalten, "seine Aufsicht künftig ordnungsgemäß auszuüben".

Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird vorgehalten, bei laxer Prüfung einem Dachverband für Präventionsarbeit und Gesundheitsförderung seit über 25 Jahren Zuwendungen zu erteilen.

Die Verwendung des Geldes - seit 2008 jährlich 5,3 Millionen Euro - sei nur lückenhaft kontrolliert worden. Zwischen 2003 und 2012 erfolgte nur eine Prüfung von 30 Prozent der Verwendungsnachweise, heißt es.

40 Millionen Euro geben Krankenkassen jährlich für Schutzimpfungen ihrer Versicherten bei privaten Auslandsreisen aus. Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dies sei keine von der Solidargemeinschaft zu bezahlende Leistung.

Das BMG widersprach; es habe seine Behauptung, es handele sich um eine sinnvolle Präventionsmaßnahme, aber nicht belegen können, so die Prüfer.

Es dürfe nicht ins "wettbewerbsstrategische Belieben" der Kassen gestellt werden, welche Versicherten die vom BMG als wichtig erachteten Reiseimpfungen erhalten und welche nicht. (fst)

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