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Krebsregister in Niedersachsen

Knackpunkt ist der Datenaustausch

Die Fördergelder für ein klinisches Krebsregister in Niedersachsen stehen fest, jetzt geht es an den Aufbau. Unklar ist vor allem, wie die Daten mit dem bereits vorhandenen epidemiologischen Register zusammengeführt werden können.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung investiert in den nächsten Jahren jährlich rund 600.000 Euro in den Aufbau der klinischen Krebsregistrierung. Das epidemiologische Register im Land soll aber weiter bestehen.

Auch die Deutsche Krebshilfe beteiligt sich mit 484.000 Euro am Aufbau des Registers in Niedersachsen. Die Krankenkassen werden den laufenden Betrieb der klinischen Krebsregistrierung über eine Pauschale von 119 Euro je Neuerkrankungsfall fördern, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Das klinische Register dient künftig vor allem dazu, die Qualität der Tumortherapie zu erheben.

Mit dem klinischen Krebsregister kommt das Land dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) nach.

Die sechs Nachsorgeleitstellen in Niedersachsen und die verschiedenen Tumorzentren im Land verfügen bereits über klinische Daten, aber eben nur für ihre Stelle.

"Jetzt braucht Niedersachsen ein Gesetz, das regelt, wie diese Daten in ein klinisches Landesregister übernommen werden können", sagt Joachim Kieschke vom Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) der "Ärzte Zeitung".

Routinebetrieb ab 2018 geplant

Derzeit entwirft eine Arbeitsgruppe beim Niedersächsischen Gesundheitsministerium ein Konzept, wie im Land ein klinisches Register aufgebaut werden soll.

Bis 2017 sollen die Anforderungen an die Datenverarbeitung, den Datenschutz, die Validierung, die Auswertungsroutinen sowie die Rückmeldungen an die Leistungserbringer umgesetzt werden. Ab 2018 wird das klinische Krebsregister in Niedersachsen voraussichtlich in den Routinebetrieb übergehen, hieß es.

Offen ist, wie in Zukunft das klinische und das epidemiologische Register zusammenarbeiten werden. Aufgabe des EKN ist es, Krebsneuerkrankungen zu erfassen und die Meldungen auszuwerten. Seit Januar 2013 müssen alle Ärzte und Zahnärzte melden.

Kieschke: "Niedersachsen könnte zum Beispiel eine Register-Stelle schaffen und darin mit den klinischen und epidemiologischen Daten zwei Schwerpunkte bilden." (cben)

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