Koalition müht sich um Klarstellungen zum Arzneigesetz
BERLIN (fst). Die Koalitionsfraktionen haben neue Änderungsanträge zum umstrittenen Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgelegt. Darin wird präzisiert, dass die Nutzenbewertung, für die das Ministerium eine Rechtsverordnung festlegen will, sich nach den Grundlagen der internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin und der Gesundheitsökonomie richten soll.
Ein Arzneimittelhersteller kann eine Nutzen- oder Kosten-Nutzen-Bewertung verlangen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat. Dabei hat der Hersteller aber die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Klarstellungen legen die Fraktionen auch für die strittige Anwendung des Kartellrechts für Krankenkassen vor. Danach werden alle Verträge, die Kassen laut Gesetz schließen müssen, vom Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgenommen.
Anders als zuvor wird in der Begründung betont, dass der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Kassen mit Blick auf das Kartellrecht besonders berücksichtigt werden soll. Diese Bestimmung sollte eigentlich gestrichen werden.
Die neuen Gesetzesformulierungen sehen zudem vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vom Arzneimittelhersteller Versorgungsstudien anfordern darf, um die Zweckmäßigkeit eines Präparats zu beurteilen. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, kann der GBA das Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit ausschließen.