Kommentar – Personaluntergrenzen

Koch und Kellner

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Jens Spahn pflegt ein rustikales Verhältnis zur gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie soll zuvörderst dienen. Tut sie das nicht ausreichend, wird die Leine halt kürzer. So geschehen jetzt bei den Personaluntergrenzen in der Pflege.

Die Ersatzvornahme ist indes ein Knall mit Ansage. Der Gesundheitsminister hat wiederholt deutlich gemacht, dass er sich die Hängepartie zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassen nicht länger als nötig anschauen will.

Die DKG hat mit dem ostentativen Aussetzen der Verhandlungen im Juni ihr Blatt endgültig überreizt. Denn Spahn hat sich bei vielen Gelegenheiten mit den Missständen bei der Pflege im Krankenhaus vertraut gemacht. Er weiß, dass er liefern muss. Die "Ministerverordnung" – an Bundeskabinett und Bundesrat vorbei – ist für ihn ein ideales Instrument, um die Akteure der Selbstverwaltung daran zu erinnern, wer Koch und wer Kellner ist. Zugleich enthält der Entwurf die Einladung an DKG und Kassen, wieder die inhaltliche Federführung zu übernehmen – ab Ende 2019, wenn die Verordnung außer Kraft tritt.

Die Botschaft lautet: Pflegeuntergrenzen sind ein von der Koalition gewolltes Werkzeug. Jetzt braucht es nur wieder eine Selbstverwaltung, die auch in der Lage ist, ihren Gestaltungsauftrag wahrzunehmen.

Lesen Sie dazu auch: Zwei Patienten pro Pflegekraft auf Intensivstation: Kliniken rebellieren

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