Kollateralschäden durch Hausarztvertrag?
BAD SEGEBERG (cben). Die KV Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich nach dem Vertrag der hauarztzentrierten Versorgung (HZV) zwischen der Ärztegenossenschaft, dem Rendsburger Praxisnetz und der BKK Ahlmann (wir berichteten) zu einem wohl einmaligen Schritt entschlossen: Sie hat den Vorständen von weiteren Verträgen dieser Art schriftlich abgeraten.