IVF

Kostenerstattung gedeckelt

Das Landesozialgericht Potsdam deckelt die Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung.

Veröffentlicht:

POTSDAM. Getrennt privat und gesetzlich krankenversicherte Ehepaare können zu einer künstlichen Befruchtung nicht von beiden Krankenkassen einen in der Summe mehr als hälftigen Kostenzuschuss bekommen. Wenn die private Krankenkasse bereits die Hälfte der Kosten übernimmt, muss die gesetzliche Kasse in der Regel gar nichts mehr bezahlen, wie jetzt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschied.

Die Voraussetzungen einer teilweisen Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung sind in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschiedlich. Nach dem "Körperprinzip" der gesetzlichen Krankenversicherung ist vorrangig die Krankenkasse der Frau zuständig, weil bei ihr die meisten Behandlungen vorgenommen werden.

In der privaten Krankenversicherung gilt das "Verursacherprinzip"; zuständig ist also die Versicherung des unfruchtbaren Partners. Im Streitfall hat der Mann krankheitsbedingt nicht genügend Samenzellen in seinem Ejakulat und kann auf natürlichem Wege daher keine Kinder zeugen. Mit einer Hodenbiopsie konnten aber Samen entnommen werden. Damit wurden Eizellen der Frau befruchtet. Sie gebar eine Tochter.

Von den nach GOÄ abgerechneten Kosten in Höhe von 12 740 Euro übernahm die private Krankenversicherung des Mannes wegen des Verursacherprinzips die Hälfte. Die Frau wollte von ihrer gesetzlichen Kasse nun weitere 4180 Euro haben. Doch die gesetzliche Kasse muss nun nichts mehr bezahlen, urteilte das LSG Potsdam.

Grundsätzlich dürften allerdings sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten nicht generell mit dem Hinweis abweisen, der jeweilige Partner könne ja das Geld bei der anderen Versicherung bekommen. Für Privatversicherte habe dies 2004 der BGH entschieden, in der Gegenrichtung für gesetzliche Versicherte 2008 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (mwo)

Urteil des Landessozialgerichts Potsdam Az.: L 9 KR 9/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?