Direkt zum Inhaltsbereich

Streit um Solarien

Krebshilfe attackiert Sonnenstudio-Branche

Die Deutsche Krebshilfe fordert ein bundesweites Solarienverbot. Der Gebrauch der Geräte könne Hautkrebs verursachen. Die Branche will sich nun mit juristischen Schritten wehren.

Veröffentlicht:
Alt genug? Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit 2009 verboten.

Alt genug? Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit 2009 verboten.

© lightpoet / stock.adobe.com

Berlin. Zwischen Sonnenstudio-Betreibern und der Deutschen Krebshilfe bahnt sich ein juristischer Streit an. Hintergrund ist die Forderung der Krebshilfe nach einem bundesweiten Solarienverbot.

Der Verein hatte das am Montag in einer Mitteilung damit begründet, dass der Gebrauch „dieser Geräte“ jährlich europaweit bei etwa 3400 Menschen den gefährlichen schwarzen Hautkrebs verursache. In etwa 800 Fällen führe dies zum Tod. Der Bundesfachverband Besonnung, der nach eigenen Angaben rund 1200 große Sonnenstudios in Deutschland vertritt, will die Krebshilfe nun zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern, wie Sprecher Holger Ziegert der Deutschen Presse-Agentur sagte.

„Moderate Nutzung steigert Risiko nicht“

Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptungen der Krebshilfe, sagte Ziegert. „Eine moderate Solariumsnutzung steigert nicht das Risiko.“ Mit moderat sind nach seinen Angaben nicht mehr als 50 Sonnenstudiobesuche im Jahr gemeint.

Der SPD-Gesundheitspolitiker und Mediziner Professor Karl Lauterbach widersprach dieser Darstellung und forderte anlässlich des Weltkrebstages schärfere Regeln für Sonnenstudios. Bei Solarien gebe es keine sichere Dosis, sagte Lauterbach der dpa. „Gebräunte Haut ist nicht gesund. Sie altert schneller und kann Vorstufen zum Krebs entwickeln.“ Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), hatte in der gemeinsamen Mitteilung mit der Krebshilfe gesagt, der Bräunungsprozess sei immer ein Hilfeschrei der Haut. „Jede Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden.“

Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit 2009 verboten. Die Krebshilfe hatte eine Ausweitung zu einem generellen Solarienverbot gefordert, da das Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche bisher völlig unzureichend eingehalten werde. Krebshilfe-Chef Gerd Nettekoven verwies auf Zahlen des „Nationalen Krebshilfe-Monitorings zur Solariennutzung (NCAM)“, wonach es 2018 schätzungsweise 140.000 Minderjährigen gelungen sei, Zugang zu Solarien zu erhalten. Der Bundesfachverband Besonnung zweifelte diese Zahlen an. Der Anteil der unter 18-jährigen Solariennutzer habe schon vor dem Verbot bei unter zwei Prozent gelegen, sagte Verbandssprecher Ziegert. Er sprach von populistischen Forderungen.

Lauterbach will Testbesuche

Lauterbach schlug Testbesuche vor, um zu prüfen, ob Solarien rechtswidrig Minderjährige unter die künstliche Sonne lassen. „Wir müssen die dafür vorgesehenen Strafen deutlich erhöhen. Es handelt sich um eine Körperverletzung, die nach Jahren zu einer Krebserkrankung führen kann.“ Ein grundsätzliches Verbot für Erwachsene müsse überlegt werden, wenn es nicht gelinge, die Jugendlichen besser zu schützen.

Jährlich erkranken nach Angaben der Krebshilfe etwa 37.000 Menschen in Deutschland an einem Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft sowohl die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Malnutrition

Damit Sie Mangelernährung nicht übersehen: Darauf kommt es an!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor