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Niedersachsen

Kritik an Pflegekammer zeigt Wirkung

Die heftige Kritik hat offenbar gefruchtet: Die niedersächsische Pflegekammer hat noch mal Hand an die Beitragsordnung gelegt.

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HANNOVER. Nach anhaltender Kritik hat die Pflegekammer Niedersachsen ihre Beitragsordnung überarbeitet, wie die Körperschaft des öffentlichen Rechts am Donnerstag mitteilte.

„Etwa 13.000 Mitglieder, die weniger als 9168 Euro pro Jahr verdienen, müssen zukünftig gar keinen Beitrag zahlen“, sagte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke am Donnerstag in der Anhörung im Gesundheitsausschuss. Auch die Festsetzung des Jahreshöchstbeitrags im Regelbescheid werde ab dem Beitragsjahr 2019 abgeschafft.

Mitglieder zahlen 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr. Die Pflegekammer setzt nun von 2019 an auf die Selbstauskunft ihrer Mitglieder – ohne Festsetzung eines pauschalen Höchstbeitrags. Wenn sich das Einkommen nicht ändert, muss die Selbsteinstufung nicht jedes Jahr neu eingereicht werden.

Die umstrittene Beitragsordnung mit der Festsetzung eines Jahreshöchstbeitrags von 280 Euro (2018: 140 Euro) im Regelbescheid wurde im vergangenen Dezember verschickt und hat viele der Adressaten verärgert.

Jedes Mitglied sollte innerhalb von vier Wochen sein tatsächliches vorletztes steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten anzugeben. Wer nicht rechtzeitig reagiere, dem werde der Höchstbetrag berechnet.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium hatte das Vorgehen der Pflegekammer als unsensibel kritisiert.

Etliche empörte Pflegekräfte hatten das an sie gerichtete Anschreiben so interpretiert, als ob davon ausgegangen werde, dass Pflegekräfte in dieser Größenordnung verdienen“, so das Ministerium. Nun muss die Kammerversammlung die Änderung beschließen und das Sozialministerium muss sie prüfen. (cben)

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