Länder wollen Job des Zahlmeisters loswerden

Wer kauft, der zahlt: Nach diesem Motto handelt der Bund auch ein Jahr nach der größten Impfstoffbestellung seit Jahrzehnten anlässlich der Schweinegrippe - und lässt die Länder auf den Kosten sitzen.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Eine Impfung mit Seltenheitswert: Rund 4,19 Millionen Menschen haben sich gegen die Schweinegrippe immunisieren lassen.

Eine Impfung mit Seltenheitswert: Rund 4,19 Millionen Menschen haben sich gegen die Schweinegrippe immunisieren lassen.

© dpa

NEU-ISENBURG. Vor genau einem Jahr bestellten die Gesundheitsminister der Länder, damals unter Vorsitz von Thüringen, 50 Millionen Impfdosen im Wert von 700 Millionen Euro, um der möglichen Schweinegrippe-Pandemie vorzubeugen. Die Bundestagswahl stand unmittelbar bevor, die Pandemie-Prognosen bereiteten den Ministern Sorgen. Anfang des Jahres 2010 war klar, dass die Impfstoffbestellung reduziert werden musste. Das Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK) belieferte die Länder "nur" noch mit 34 Millionen Dosen. Damit wurden bis heute 4,19 Millionen Menschen geimpft.

Wer für den nicht verbrauchten Impfstoff von rund 29,8 Millionen Dosen zahlt, war damals bereits unklar - und bleibt es bis heute. Auf der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder, deren Vorsitz die niedersächsische Ressortchefin Aygül Özkan (CDU) hat, richteten die Länder erneut einen Appell an den Bund: "Die Länder wiederholen ihre Aufforderung an den Bund, sich aus seiner nationalen Verantwortung an den Kosten der Influenza-Pandemie 2009 zu beteiligen", heißt es im Beschlussprotokoll. Außerdem verlangen die Länder vom Bund, dass er künftig "klar im Voraus" die Bedingungen für die Finanzierung der Impfungen regelt. So soll "Handlungsklarheit" entstehen, damit "auf dieser Grundlage Vereinbarungen mit den Leistungserbringern" geschlossen werden können.

Denn die Länder stecken bei der Pandemiebekämpfung in einem Dilemma: Sie sind laut Gesetz dafür zuständig, im Ernstfall tritt der gemeinsame Pandemieplan, der von Bund und der Länderministerkonferenz erarbeitet wurde, ein. Wichtiger Bestandteil des Pandemieplans ist - wie von der WHO vorgegeben - der Kauf und Vorrat von Impfstoff. . Bei den Vorverhandlungen für eine Impfstoffbestellung im Pandemiefall war der Bund und eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien von Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit am Tisch. Handeln müssen Bund und Länder gemeinsam - zahlen sollen die Länder aber alleine. In den Verträgen war der Bund zwar Mitverhandler, aber weder Leistungsempfänger noch Zahlungsverpflichteter, das betont das Gesundheitsministerium immer wieder.

Teil zwei des Dilemmas für die Länder ist die Expertise, auf deren Grundlage im Sommer 2009 die Impfstoffmengen bestellt wurden. Das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut hatten als Bundesinstitute Prognosen über einen möglichen Pandemieverlauf geliefert. Für Länder waren die Vorhersagen der Institute die "wesentlichen Entscheidungsgrundlagen", heißt es in dem Papier der GMK-Sitzung. Und so folgern die Länder: "Soweit der Bund wie beim Pandemiegeschehen 2009 bei der Impfstoffbeschaffung fachliche Vorgaben formuliert, soll er dafür künftig auch die Finanzverantwortung tragen." Gleichzeitig begann im späten Sommer 2009 der Bundestagswahlkampf - und immer wieder ist aus Länderministerkreisen zu hören, dass die Spitze der damaligen wie heutigen Bundesregierung Druck ausgeübt hätte, gar mehr Impfstoff als nötig zu bestellen.

Eine Länder-Arbeitsgruppe soll nun den Pandemieverlauf evaluieren, Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.

Haltbarkeit: Grundsätzlich können die Impfstoffe gegen die H1N1-Pandemie wie alle anderen Arzneimittel auch bis zum Erreichen des Verfallsdatums verwendet werden.

Zulassung: Die Zulassung der Pandemie-Impfstoffe ist gültig, solange die WHO-Pandemiestufe 6 gilt. Stuft die WHO zurück, erlöschen die Zulassungen. Ausnahme: Die Hersteller haben eine reguläre Zulassung (auch außerhalb der Pandemie) ihrer Impfstoffe beantragt und erhalten.

Saisonale Influenza: Die Pandemie-Vakzine könnte auch zum Schutz vor saisonaler Influenza eingesetzt werden. Die medizinische Voraussetzung wäre jedoch, dass nur oder fast nur das neue H1N1-Virus zirkuliert. Die Wahrscheinlichkeit dazu scheint jedoch gering zu sein, wie die derzeitigen Daten von der Südhalbkugel zeigen: Dort zirkulieren nämlich nicht nur neue H1N1-Viren, sondern auch H3N2- und B-Typ-Viren. In der saisonalen Vakzine werden diese drei Typen enthalten sein. (hub)

Lesen Sie dazu auch: Länder sehen Pandemievorsorge künftig beim Bund

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Länder zahlen Lehrgeld

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