Direkt zum Inhaltsbereich

Länder wollen Kampf gegen Infektionen auch in Heimen

Den Ländern gehen die Pläne der Koalition zur verbesserten Klinikhygiene noch nicht weit genug: Pflegeheime und Arztpraxen sollen mit einbezogen werden.

Veröffentlicht:
Der Kampf gilt besonders den MRSA.

Der Kampf gilt besonders den MRSA.

© picprofi / fotolia.com

BERLIN (sun/dpa). Den Bundesländern geht der Kampf der schwarz-gelben Koalition gegen Klinikkeime noch nicht weit genug. Ihrer Ansicht nach darf das geplante Infektionsschutzgesetz nicht auf Kliniken beschränken werden. Vielmehr müssen entsprechende Maßnahmen auch auf Pflegeheime und Arztpraxen ausgeweitet werden. Entsprechende Beschlüsse fasste der Bundesrat am Freitag in Berlin.

Die Länder fordern zudem, Pflegebedürftige und ihre Betreuer mit "klaren Hygienestandards" vor Infektionen zu schützen. Zudem sollen in Arzt- und Zahnarztpraxen, in den operative Eingriffe vorgenommen werden, sollen Verfahren zur Hygiene festgelegt werden. Schließlich seien operative Eingriffe grundsätzlich mit einem Infektionsrisiko behaftet, heißt es in der Begründung.

Das von der schwarz-gelben Koalition geplante Klinikhygienegesetz soll bereits Mitte Juli in Kraft treten. Damit will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) einheitliche Standards für die Klinikhygiene schaffen. Unter anderem ist vorgesehen, dass auch niedergelassene Ärzte in den Kampf gegen die Klinikkeime einbezogen werden. Damit soll bereits weitestgehend ausgeschlossen werden, dass Keime in Kliniken eingeschleppt werden. Vertragsärzte sollen das Screening und die MRSA-Eradikation gesondert vergütet bekommen. In dem EBM wird dafür ab 2012 eine neue Gebührenposition aufgenommen.

Klinikinfektionen stehen in Deutschland immer noch auf der Tagesordnung: Jedes Jahr sterben zwischen 7500 und 15 000 Menschen an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung stehen. Experten sind der Ansicht, dass sich 20 bis 30 Prozent der Infektionen durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeiden ließen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
50 Jahre Jung-Preis

© Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung

50 Jahre Jung-Preis

Freiheit als Voraussetzung für medizinischen Fortschritt

Anzeige | Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Ab in den Urlaub! Doch vorher sollte je nach Reiseziel der Impfstatus hinsichtlich Hepatitis A gecheckt werden.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Virushepatitis im Urlaub

Hepatitis auf Reisen: Wie schützen und wen?

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen