Landtag stimmt Gesetz für mehr Kinderschutz zu

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STUTTGART (fst). Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern beschlossen, das am 7. März in Kraft treten soll. Es sieht unter anderem die rechtliche Verpflichtung für Eltern vor, ihre Kinder bei Früherkennungsuntersuchungen vorzustellen.

Neugefasst werden sollen auch die Einschulungsuntersuchungen. Sie sehen künftig im vorletzten Kindergartenjahr ein Screening auf kindliche Entwicklungsdefizite vor. An Modellstandorten wie in Pforzheim sollen Hebammen Familien in Risikosituationen aufsuchen. Ziel ist es auch, vorhandene Hilfestrukturen besser als bisher zu vernetzen.

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