Leistungsausschluß aus der GKV - das kratzt wohl am Image
BONN (vdb). Bedeutet die Herausnahme einer Leistung aus dem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Stigmatisierung dieser Leistung? Gilt das auch für Arzneien, die zuvor von der Kasse bezahlt worden sind? Offenbar ja.