Pharmazeuten

Leitlinie statt Liste

Eine Liste mit Aut-idem-Verboten: sie soll künftig vom GBA aufgestellt werden. Das Problem: Die Apotheker sitzen dort nicht mit am Beratungstisch. Diesen politischen Schachzug kritisieren sie scharf - und werben für ihre Substitutions-Leitlinie.

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Aufgetauscht oder nicht? Arznei auf dem Weg zum Patienten.

Aufgetauscht oder nicht? Arznei auf dem Weg zum Patienten.

© Wavebreak Media / Thinkstock

BERLIN. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft hat scharf kritisiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine Verbotsliste für den Austausch von Arzneien erstellen soll.

Die Kritik bezieht sich auf einen Beschluss des Bundestages aus der vergangenen Woche. Die Parlamentarier verabschiedeten das 14. SGB V-Änderungsgesetz, damit wird künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festlegen, welche Medikamente bei Vorliegen eines Rabattvertrages nicht ausgetauscht werden dürfen.

Der Austausch von Arzneimittel erfordere jedoch den Sachverstand der Apotheker, sagte der Präsident der Gesellschaft Professor Dieter Steinhilber. Die Politiker unterschätzten die Risiken für Patienten.

Eine aktualisierte Leitlinie zur "Guten Substitutionspraxis" gebe wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Apothekenpraxis, um die Therapiesicherheit bei Patienten zu gewährleisten, so Steinhilber bei der Vorstellung der Leitlinie am Montag in Berlin.

Einige Patienten müssen konstante Therapie erhalten

Mit-Autor der Leitlinie, Professor Henning Blume, betonte, dass aus pharmazeutischer Sicht in einigen Fällen der Austausch von wirkstoffgleichen Arzneimitteln vermieden werden sollte. Gerade bei Indikationen wie Depressionen oder Epilepsie müssten die Patienten gut eingestellt sein.

Zudem sollten sie eine möglichst konstante Therapie erhalten. "Auch vermeiden sollte man Präparatewechsel bei Stoffen mit enger therapeutischer Breite, insbesondere bei kritischen Darreichungsformen", so Blume.

Dr. Klaus Brauer, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung und ebenfalls einer der Autoren der Leitlinie, betonte, dass es nicht das Ziel sei, die Rabattverträge kaputtzumachen. Sollte die Leitlinie komplett umgesetzt werden, würde dies nicht zum Wegfall der Einsparungen der Rabattverträge führen.

"Der Austausch zwischen wirkstoffgleichen Arzneimitteln ist heute Alltag in der Apothekerpraxis", so Brauer. Er betrachte daher mit Sorge, dass der GBA, in dem die Apotheker nicht vertreten sind, künftig die Aufgabe erhalten solle, eine "Austauschverbotsliste" zu erstellen.

Apotheker wollen letzte Instanz sein

Steinhilber ergänzte: Die Apotheker seien durch ihre wissenschaftliche Ausbildung dafür prädestiniert, zum Wohle der Patienten die letzte Instanz bei der Abgabe von Arzneimitteln zu sein.

Aus diesem Grund müssten Apotheker auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, in begründeten Fällen den Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel, aufgrund pharmazeutischer Bedenken abzulehnen, forderte er.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es bereits vergangene Woche zur Begründung des Gesetzes: Schon länger habe es den Auftrag an den Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen und die Apothekerschaft gegeben, eine Liste von Medikamenten zu erstellen, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht gegen ein anderes wirkstoffgleiches und therapeutisch gleichwertiges Medikament ausgetauscht werden dürfen.

Dies komme in den Fällen in Betracht, in denen zur sachgerechten medizinischen Versorgung Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten sollen. Die Verhandlungen dazu seien jedoch schleppend verlaufen, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Vor diesem Hintergrund regele das neue Gesetz, dass diese Aufgabe an den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werde, in dem auch Patientenvertreter und die Ärzteschaft ihre Kompetenz einbringen könnten. (sun)

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