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UPD-Gesetz veröffentlicht

Lieferengpässe: Überbrückungsphase gewährleistet

Die Verlängerung der erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken tritt ab morgen in Kraft.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Apotheker haben auf das „Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze“ lange gewartet, am 15. Mai 2023 ist das UPD-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt somit am Dienstag in Kraft.

Die Austauschregelungen sind damit bis 31. Juli 2023 verlängert worden. Danach sollen die Regelungen des avisierten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) gelten.

Hintergrund war, dass eine Überbrückung der in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geregelten Austauschmöglichkeiten erforderlich wurde, da diese Verordnung bereits am 7. April 2023 ausgelaufen ist und das ALBVVG wahrscheinlich erst im Sommer 2023 in Kraft treten wird.

Dieser Zustand wird durch das Inkrafttreten des UPD-Gesetzes und dem neu eingefügten § 423 SGB V (Verlängerung der erweiterten Austauschmöglichkeit für Apotheken) beendet. (eb)

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