Ausweg vom Hammerexamen

MB und Medizinstudenten mahnen einheitliche Durchführung der M2-Prüfung an

Minister Spahn hat die Entscheidung, ob das zweite Staatsexamen im April stattfindet oder nicht an die Länder abgetreten. Marburger Bund und Medizinstudenten fordern die Länder nun auf, einheitlich die Prüfung durchzuführen.

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Findet das schriftliche Examen doch noch statt? Das entscheiden nun die Länder.

Findet das schriftliche Examen doch noch statt? Das entscheiden nun die Länder.

© R4200 / dpa

Berlin. „Was für die hundertfache Menge von Schülerinnen und Schülern bei der Abiturprüfung gelingt, muss auch für Medizinstudierende organisierbar sein“, so der Vizechef des Marburger Bundes (MB), Dr. Andreas Botzlar. Er fordert die Bundesländer auf, von der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, das zweite schriftliche Staatsexamen (M2) nicht zu verschieben.

Spahn hatte am Montag mit seiner „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Weichen für die beiden großen Medizinexamina M2 und M3 während der Corona-Pandemie gestellt. Zwar ist in der Verordnung die vielfach von Studierenden und jungen Ärzten kritisierte Verschiebung der M2-Prüfung und damit die Wiederauflage des Hammerexamens enthalten, die Länder haben aber die Möglichkeit davon abzuweichen.

Sorge um bundesweiten Flickenteppich

Der MB appelliert nun an die Länder, die M2-Prüfung, „auf die sich die Studierenden bereits intensiv vorbereitet haben“, unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen durchzuführen. Dabei kritisiert die Ärztegewerkschaft, dass der Gesetzgeber hier keine bundeseinheitliche Regelung vorgesehen hat.

Kritik an diesem nun entstehenden Flickenteppich kommt auch von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). „Die Studierenden hängen also weiterhin in der Luft und haben keinerlei Sicherheit über ihre mittelfristigen Zukunftspläne“, sagt Philip Plättner, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik der bvmd. Die Studierenden würden hier im Kompetenzgerangel von Bund und Ländern zerrieben. Und dies kurz bevor das Praktische Jahr (PJ) „mit einer unvorhersehbarer Versorgungssituation und kaum stattfindender Lehre starten“ solle.

Zudem führe der nun mögliche Flickenteppich bei der M2-Prüfung dazu, dass PJ-Kohorten in den unterschiedlichen Bundesländern zu verschiedenen Zeitpunkten starten würden. Dies erschwere die innerdeutsche Mobilität im PJ, mit der viele Studierende fest gerechnet und ihr PJ dementsprechend schon geplant hätten, moniert die bvmd.

bvmd: Unbürokratischer Prüfungsrücktritt muss möglich sein

Wichtig ist für die bvmd aber nicht nur eine schnelle Entscheidung der Länder. Sollte die Entscheidung tatsächlich zugunsten der Prüfung in diesem Monat ausfallen, sollten die zuständigen Stellen, den Studierenden im Hinblick auf die erschwerte Lernsituation „mit wochenlanger Unsicherheit, geschlossenen Bibliotheken und hoher psychischer Belastung“ auch einen „möglichst einfachen und folgenlosen Prüfungsrücktritt“ gewähren, appelliert Plättner.

Positiv wertet indes der MB, dass der Bund erstmalig die langjährige Forderung nach einer bundeseinheitlichen Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr unterstütze. Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz stünden den Krankenhäusern hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Botzlar: „Wir erwarten, dass die Krankenhäuser zukünftig allen Medizinstudierenden im Praktischen Jahr – auch denen, die sich bereits im PJ befinden – eine angemessene, existenzsichernde Aufwandsentschädigung zahlen.“ Dies dürfe nicht nur für epidemische Notlagen gelten, ergänzte er. (reh)

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