Kompetenzerwerb in hochschulischer Pflegeausbildung

Managementverband: Schritt hin zum Heilberufegesetz für Pflegekräfte ist getan

Vertreterinnen und Vertreter des Pflegemanagements in Krankenhäusern und Heimen loben das jüngst vom Bundestag verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz – warnen aber zugleich vor einer Fehlannahme.

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Berlin. Leitende Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen haben das jüngst vom Bundestag verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz begrüßt. Damit werde der „Downgrade der Pflege“ beendet, sagte die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, Sarah Lukuc, am Mittwoch.

Lukuc hob in diesem Zusammenhang die erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen hervor. Bei Diabetischer Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz sollen hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig eigenständig Patienten versorgen. Dies sei ein „erster Schritt“ hin zu einem Heilberufegesetz für Pflegefachpersonen und „damit weg von jahrelangen gesetzlichen Grauzonen“, so Lukuc.

Lukuc: Downgrade der Pflege wird beendet

Allerdings sei in diesem Zusammenhang eine „Abnahme der Kompetenzen durch ärztliches Personal“ zu vermeiden, betonte Verbandschefin. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegekräfte nur tätig werden dürften, wenn sie von „ärztlichen Heilkundeberufen“ dazu befähigt würden.

Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition soll die hochschulische Pflegeausbildung ausgeweitet und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtert werden. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung soll im Rahmen eines dualen Studiums vergütet werden. Bislang ist der Anteil von Pflegeakademikern in der Versorgung in Deutschland äußerst gering. (hom)

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