Direkt zum Inhaltsbereich

Schiedsentscheidung

Mehr Honorar für Hebammen

Hebammen erhalten mehr Geld, so eine Entscheidung der Schiedsstelle. Zufrieden ist der Deutsche Hebammenverband aber nicht. Zankapfel mit den Kassen ist auch eine neue Abrechnungsvorschrift.

Veröffentlicht:
Helfer bei der Geburt: Hebammen erhalten rückwirkend höhere Honorare.

Helfer bei der Geburt: Hebammen erhalten rückwirkend höhere Honorare.

© knopf81 / stock.adobe.com

BERLIN. Freiberufliche Hebammen bekommen mehr Geld: Die Honorare für ihre Leistungen werden rückwirkend zum 15. Juli um rund 17 Prozent angehoben. Das hat die zuständige Schiedsstelle entschieden, nachdem Krankenkassen und Hebammenverbände zuvor zu keiner gemeinsamen Lösung gekommen waren.

Für die Kassen sprach der GKV-Spitzenverband heute von einem guten Ergebnis. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisierte den Schiedsspruch hingegen. Er beklagte unter anderem, dass weitere Honorarerhöhungen bis zum Jahr 2020 ausgeschlossen sind.

Streit über neue Vorschrift

Zu dem Beschluss gehört auch die Vorschrift, dass freiberufliche Hebammen in der Klinik künftig nur noch die gleichzeitige Betreuung von maximal zwei Schwangeren abrechnen können. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands verbessert sich damit die Betreuung der werdenden Mütter.

Die DHV-Präsidentin Martina Klenk sieht in dieser Regelung hingegen einen massiven Einschnitt in der Berufsausübung. "Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen." (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

BÄK-Dialogforum junge Ärztinnen und Ärzte

Wie wird die Kammerarbeit für junge Ärzte wieder attraktiv?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Update der S3-Leitlinie

Neue Empfehlung in der Sepsis-Therapie

Lesetipps
Apixaban, ein orales Antikoagulans zur Behandlung und Vorbeugung von Blutgerinnseln sowie zur Vorbeugung von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern.

© Soni's / stock.adobe.com

Vergleich bei dreimonatiger Therapie-Zeit

Apixaban vs. Rivaroxaban: Welches DOAK hat das geringere Blutungsrisiko?