Innovativer Tarifabschluss

Mehr Zeit für Pflege statt mehr Gehalt

Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit können in der Metall- und Elektrobranche künftig ein tarifliches Zusatzgeld in freie Tage umwandeln.

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STUTTGART. Der Pilotabschluss für die Metall- und Elektrobranche in Baden-Württemberg weist neben einem ordentlichen Gehaltsplus auch einen großen Vorteil für Mitarbeiter auf, die sich in besonderem Maße um Angehörige kümmern müssen: Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können erstmals ab 2019 wählen, ob sie statt eines tariflichen Zusatzgelds acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.

 "Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben", sagte IG Metall-Verhandlungsführer Roman Zitzelsberger. "Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben."

Das Tarifergebnis sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,3 Prozent zum 1. April 2018 vor, 100 Euro Einmalzahlung für Januar bis März 2018, im Juli 2019 ein dauerhaft wirksames tarifliches Zusatzgeld von 27,54 Prozent des Monatsgehalts plus 400 Euro. Die jetzt erreichte Flexibilisierung der Arbeitszeit war ein besonders strittiger Punkt in den zurückliegenden Tarifverhandlungen.

Der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann bezeichnete den Tarifabschluss als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, selbstbestimmten Arbeitswelt". Viel zu lange sei Flexibilität bei der Arbeitszeit ein Privileg der Arbeitgeber gewesen. Aber auch sein gegenüber auf Bundesebene, Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger, lobt die gefundene Lösung: "Wir haben heute den Grundstein für ein flexibles Arbeitszeitsystem für das 21. Jahrhundert gelegt."

Konkret bedeutet dies, dass Beschäftigte mit erhöhten privaten Belastungen die zusätzlichen freien Tage für die Betreuung von Kindern bis acht Jahren in Anspruch nehmen können oder für die häusliche Pflege von Angehörigen ersten Grades mit mindestens Pflegegrad 1. Dass damit einem wachsenden Bedürfnis in der Gesellschaft entsprochen wird, zeigt eine noch unveröffentlichte Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, über die die "Saarbrücker Zeitung" berichtet.

Demnach betreut jeder elfte Arbeitnehmer in Deutschland zusätzlich einen pflegebedürftigen Angehörigen. 71 Prozent der betroffenen Beschäftigten beklagen der Studie zufolge zeitliche Probleme, um beide Aufgaben unter einen Hut zu bringen.

Unter den älteren Beschäftigten ab 60 Jahren kümmert sich bereits jeder fünfte um pflegebedürftige Angehörige. Laut DGB bekommen aber nur fünf Prozent der Betroffenen in ihren Unternehmen zusätzliche Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. 61 Prozent fänden ein solches Angebot für sie hilfreich. (bar)

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