Gesundheitsämter
Mehr als 47.000 Verstöße gegen Corona-Teil-Impfpflicht registriert
Die Gesundheitsämter der 20 größten deutschen Städte haben einem Medienbericht zufolge bislang über 47.000 Verstöße gegen die Teil-Impfpflicht in Praxen, Heimen und Kliniken registriert.
Veröffentlicht:Berlin. Mehr als 47.000 Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen sind den Gesundheitsämtern der 20 größten deutschen Städte bislang gemeldet worden. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstag) und verweist dazu auf eine Umfrage unter den Behörden.
Die meisten gemeldeten Verstöße zählen demnach Berlin mit rund 6500 Regelverstößen, München mit 5330 und Dresden mit rund 4820 Verstößen. Bußgelder oder sogenannte Betretungsverbote hat es den Angaben zufolge bislang nicht gegeben. Diese sollen voraussichtlich ab Mitte Mai greifen.
Kritik: Teilimpfpflicht „nicht vermittelbar“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Arztpraxen, Altenheimen oder Krankenhäusern ist seit Mitte März 2022 in Kraft . Einige Bundesländer, darunter Bayern, setzen die Regelungen stufenweise um.
Vertreter der Krankenhaus- und Pflegelobby hatten zuletzt erklärt, wegen des Scheiterns der allgemeinen Corona-Impfpflicht sei die Teil-Impfpflicht auszusetzen Ärzten und Pflegekräften sei es nicht „vermittelbar“, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während das für die von ihnen betreuten Patienten nicht gelte. (hom)