Rasch ins Gesetz

Meldepflicht bei Lieferengpässen geplant

Immer häufiger werden verschreibungspflichtige Medikamente knapp. Auf die Lieferengpässe will die Koalition rasch reagieren – mit gesetzlichen Neuregelungen.

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Nach Angaben der Apotheker hat sich die Zahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht verfügbar sind, fast verdoppelt.

Nach Angaben der Apotheker hat sich die Zahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht verfügbar sind, fast verdoppelt.

© Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin. Die Koalition will rasch auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln reagieren. Angedockt an das „Faire Kassenwettbewerb-Gesetz“ (FKG) schlägt das Bundesgesundheitsministerium fünf Punkte vor:

  • Drohen oder bestehen „versorgungsrelevante Lieferengpässe“, kann dem Pharmahersteller erlaubt werden, Medikamente in Verkehr zu bringen, die keine Packungsbeilage in deutscher Sprache haben.
  • Der „Jour fixe“ genannte Expertenkreis beim BfArM in Bonn, in dem die Versorgungslage mit Medikamenten seit einiger Zeit beobachtet wird, soll zu einem offiziellen Beirat aufgewertet werden.
  • Behörden wie BfArM und PEI erhalten die Befugnis, die Lagerhaltung einzelner Arzneimittel anzuordnen, um Lieferengpässe abzuwenden.
  • Zeichnen sich leere Regale ab, müssen Arzneigroßhändler den Behörden einen „umfassenden Überblick über Restbestände von Arzneimitteln“ ermöglichen. Diese Meldepflicht sei nötig, um die Versorgungslage einzuschätzen. Bisher existiert keine Verpflichtung, solche Lieferprobleme zu melden.

„In die richtige Richtung“

Michael Hennrich, CDU-Gesundheitspolitiker und Arzneimittelexperte seiner Fraktion, bezeichnet die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium als guten Aufschlag: „Das geht in die richtige Richtung“, sagte er der „Ärzte Zeitung.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit seiner Fraktion hatte Ende September weitergehende Vorschläge formuliert. So sollte die verpflichtende Vorratshaltung versorgungsrelevanter Medikamente in Klinikapotheken von zwei auf vier Wochen verlängert werden. Doch das findet sich in den BMG-Formulierungsvorschlägen nicht wieder.

Grundsätzlich begrüßte Hennrich, dass Apotheker mehr Spielraum im Umgang mit Rabattpräparaten erhalten sollen: Ist ein Medikament binnen 24 Stunden nicht zu besorgen, dürfen Apotheker ein anderes wirkstoffgleiches Präparat abgeben, das nicht teurer ist. Die Unionspolitiker hatten schweres Geschütz aufgefahren: Sie schlugen vor, das System der Rabattverträge „stärker regional zu zentralisieren“ – kassenartenübergreifend.

Zahl nicht verfügbarer verschreibungspflichtiger Arzneien fast verdoppelt

Diese Idee greift das Bundesgesundheitsministerium nicht auf. Hennrich sagte, er begrüße die größere Flexibilität für Apotheker, kündigte aber weitere Beratungen im parlamentarischen Verfahren zu diesem Punkt an. „Die Ernsthaftigkeit des Themas ist erkannt“, so der CDU-Politiker.

Das FKG soll voraussichtlich am 12. oder 13. Dezember erstmals im Bundestag beraten werden.

Die Zahl nicht verfügbarer verschreibungspflichtiger Arzneien hat sich laut dem Apothekerverband ABDA fast verdoppelt: Von 4,7 Millionen Packungen 2017 auf 9,3 Millionen im vergangenen Jahr. Das BfArM listete am Montag – ohne Impfstoffe – 287 aktuelle Lieferengpässe. (fst)

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