Sachsen-Anhalt

Mengen-Limits im neuen HVM gekippt

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9,3 Prozent mehr kann die KV verteilen, für Hausärzte kann ein Teil der Mengen-Budgets damit entfallen.

MAGDEBURG Die Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) hat einen neuen Honorarverteilungsmaßstab beschlossen, der die Versorgungsrealität besser abbilden soll.

Damit wird die Entscheidung des Schiedsamtes vom Dezember 2012 zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für 2013 umgesetzt.

Das Landesschiedsamt hatte beschlossen, dass die ambulante Versorgung um 9,3 Prozent, das sind rund 64 Millionen Euro, höher zu vergüten ist als 2012. Das Gros der zusätzlichen Gelder aus der MGV soll Haus- und Fachärzten zu gleichen Teilen zugute kommen.

Die fachärztliche Grundversorgung sowie die Förderung der haus- und kinderärztlichen Versorgung erfolgt auch im zweiten Quartal 2013 mit einem Betrag von je 950.000 Euro.

Zur stärkeren Förderung der fachärztlichen Grundversorgung beschlossen die Vertreter einen zusätzlichen Förderbetrag von einem Prozentpunkt.

Verluste stärker begrenzt

So erhalten konservativ tätige Augenärzte, Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Orthopäden, Urologen und ab 1. April auch Fachärzte für physikalisch-rehabilitative Medizin pro Quartal rund 870.000 Euro mehr.

Um Verwerfungen zwischen den Fachgruppen künftig besser vermeiden zu können, soll die Verlustbegrenzung je Arztgruppentopf von zehn auf maximal sieben Prozent reduziert werden.

Neu geregelt wurde auch die Verteilung im hausärztlichen Versorgungsbereich. Demnach werden Versichertenpauschalen und Chronikernummern entsprechend dem EBM nun außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) ohne Mengenbegrenzung bezahlt.

"Wir reagieren damit auf die Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt die Zahl der Hausärzte abnimmt", so Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der KVSA. 88 Prozent der hausärztlichen Leistungen könnten nun ohne Mengenbegrenzung abgerechnet werden.

Rasche Fallzahl-Aktualisierung

Generell gelten für die Berechnung von RLV und qualifikationsbezogenen Zusatzvolumina (QZV) künftig nicht mehr die Vorjahresfallzahlen, sondern die Fallzahlen der aktuellen Quartale. Für Fachärzte wird aber die mögliche Fallzahlsteigerung auf drei Prozent im Vergleich zum vorangegangenen Quartal begrenzt.

Die HVM-Änderungen treten ab dem 1. April 2013 in Kraft. Die Vertreterversammlung setze sich auch mit der von den Krankenkassen angekündigten Klage gegen den Schiedsspruch auseinander.

"Eine Klage", so Dr. Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, "hat keine aufschiebende Wirkung. Zudem werden die Gelder für die Versorgung der Bevölkerung mit einer hohen Morbidität im Land dringend gebraucht." (zie)

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