Gemeinsamer Bundesausschuss

Mindestmengen für Frühgeborene erhöht

Für die Versorgung von stark untergewichtigen Neugeborenen und für Operationen am Ösophagus hat der GBA die Mindestmengen hochgesetzt.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Versorgung von Frühgeborenen in Perinatalzentren mit wenig Erfahrung ist stark umstritten. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Mindestmengen für die Level-1-Perinatalzentren erhöht.

Ab 2024 dürfen Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm nur noch in Level-1-Zentren versorgt werden, die mindestens 25 dieser Kinder pro Jahr betreuen. In der Übergangszeit gilt die bisherige Mindestmenge von 14 Neugeborenen. Der GBA geht davon aus, dass durch diese Neuregelung die Zahl der Zentren sinken wird. Zusätzliche Risiken für Schwangere und Kinder bestünden durch längere Fahrzeiten nicht, so der GBA. Die analysierten Studien zeigten vielmehr, dass die verbesserte Versorgungsqualität diesen Umstand mehr als aufwiege.

Mindestmenge gilt pro Klinik, nicht pro Arzt

Deutlich erhöht von zehn auf 26 pro Jahr und Krankenhausstandort hat der GBA auch die Mindestmengenregelung für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre. Durch die anatomische Lage der Speiseröhre – ausgehend vom Rachenraum über Hals, Brustkorb, Zwerchfell bis in den Magen – verlangten die Eingriffe daran häufig ein interdisziplinäres Vorgehen. Deshalb habe der GBA die Mindestmenge bewusst an den Klinikstandort und nicht an einzelne Ärzte geknüpft. Für die nächsten beiden Jahre gilt weiterhin eine Mindestmenge von zehn Eingriffen, ab 2023 erhöht sie sich auf 26. Bei Nierentransplantationen hat der GBA die Mindestmenge von 25 pro Jahr und Krankenhaus bestätigt.

Corona-Ausnahmeregelungen möglich

Können Kliniken wegen der Corona-Pandemie bestimmte planbare Eingriffe nicht vornehmen, können sie dies bei der Prüfung der Mindestmengen für das Folgejahr geltend machen, so der GBA. Die geänderten Mindestmengenregelungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. (chb)

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