Grüne

Minijobs sollen sozialversicherungspflichtig werden

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Berlin. Die Grünen wollen Minijobs wie 450-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtig machen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesvorstands für seine Klausur in Hamburg hervor, die an diesem Montag (6. Januar) beginnt.

Weiter ins Detail gehen die Grünen in dem Papier nicht – ein Konzept dazu, wer die Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen soll, ist derzeit in Arbeit.

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 450 Euro monatlichem Gehalt oder einem Arbeitseinsatz von höchstens 70 Tagen pro Jahr. Wer einen Minijob hat, muss keine Beiträge an die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen, hat aber zum Beispiel auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Der Beschlussentwurf ist überschrieben mit „Der Niedriglohnsektor als Armutsfalle – wirksame Maßnahmen gegen die steigende Ungleichheit“ und zählt elf Punkte auf, mit denen die Grünen gegen geringe Löhne vorgehen wollen.

Zu den Forderungen zählen Mindesthonorare und Honorarordnungen für Selbstständige „in Bereichen, in denen dies möglich ist“, wie es in dem Papier heißt.

Gemäß einem Parteitagsbeschluss vom November 2019 soll der Mindestlohn von derzeit 9,19 auf 12 Euro angehoben werden.

Die Grünen wollen die Kommission, die den Mindestlohn festlegt, reformieren. Bestehende Ausnahmen für den Mindestlohn wollen sie streichen und die Einhaltung besser kontrollieren.

Flexibilitätsprämie für Leiharbeiter

Leiharbeiter sollen vom ersten Arbeitstag an gleich viel Lohn wie andere Beschäftigte und zusätzlich eine Flexibilitätsprämie erhalten. Die Grünen wollen Hürden für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen abbauen.

Hartz-IV-Empfänger sollen mehr von ihrem Zuverdienst behalten dürfen, zunächst mindestens 30 Prozent statt wie bisher 20. Zudem bekräftigen die Grünen ihre Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung. (dpa)

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