Schwerstkranke

Minister bleibt bei der Abgabe von Arzneien zur Selbsttötung hart

Spahn stellt klar: Amtliche Erlaubnis zum Erwerb spezieller Arzneien wird es mit ihm nicht geben.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Linie verteidigt, dass Schwerkranke vorerst keine amtliche Erlaubnis zum Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung bekommen. Der Bundestag habe sich 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag). „Das ist für mich handlungsleitend. Denn die höchste Form der Organisation wäre es, wenn der Staat dabei hilft.“ Verfahren dazu beim Bundesverfassungsgericht seien abzuwarten. „Alles andere hieße, dass Beamte – oder am Ende ich als Minister – darüber entscheiden, wer mit staatlicher Unterstützung sterben darf und wer nicht.“

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen „in extremen Ausnahmesituationen“ ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium wies im vergangenen Jahr aber das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Die Behörde entschied bisher über 93 von 123 vorliegenden Anträgen – und lehnte alle ab.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass „für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage“ der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden solle. (dpa)

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