Ministerium in Schleswig-Holstein solidarisch mit KV

KIEL (di). Als erstes Bundesland will Schleswig-Holstein Sofortmaßnahmen gegen die drohenden Honorarverluste ergreifen. KV und Gesundheitsministerium haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Veröffentlicht:

"Wir können nicht zulassen, dass durch die Umsetzung der Honorarreform auf Bundesebene die gute ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein gefährdet wird", begründete Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht die Absprache mit der KV. Wichtigster Punkt ist die Forderung nach einer schrittweisen Umsetzung der Honorarverteilung, um den Arztpraxen Zeit für die Anpassung zu geben.

Als Übergangsphase ist von "mindestens ein Jahr" die Rede. Hilfsweise soll eine regionale Anpassung erfolgen. Beides erfordert aber neue Beschlüsse der Bewertungskommission auf Bundesebene. Ministerium und KV wollen durch Kontakte zu den Gremien in anderen Bundesländern für dieses Vorgehen werben.

Außerdem sind im Land folgende Korrekturen geplant:

  • Das ambulante Operieren - nach bisherigem Stand würde der Punktwert um 0,75 Cent sinken - soll durch eine Übergangsregelung mit den Krankenkassen gestützt werden. Details dazu sind noch nicht bekannt.
  • Eine gemeinsame Härtefallkommission mit den Kassen soll eingreifen, wenn sie die Versorgungssicherheit durch Honorarverluste gefährdet sieht.
  • Durch Bildung ausgeglichener Untergruppen in den Fachdisziplinen sollen Honorarverschiebungen vermieden werden. Auch hier ist eine Beteiligung der Kassen vorgesehen. Regelleistungsvolumen gibt es schon für rund 40 Fachgruppen.

Zugleich kündigte Trauernicht an, die Modellprojekte zur Erprobung regionaler Budgets voranzutreiben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Solidarität mit Signalwirkung

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